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Sicherheit und Schutz

Sicherheit und Schutz - eine Aufgabe, die die Gemeinde wie so viele andere grösstenteils auch in Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden macht. Im Falle der Feuerwehr kleinräumig mit Arboldswil, während der Zivilschutzverbund beide Frenkentäler umfasst.

Feuerwehr

Die Gemeinden Arboldswil und Titterten führen eine gemeinsame Feuerwehr. Feuerwehrdienstpflichtig sind Einwohnerinnen und Einwohner ab dem 21. bis zum 48. Lebensjahr. Das Engagement von Einwohnerinnen und Einwohnern gewährleistet eine schlagkräftige, funktonierende Feuerwehr. Mach auch du mit!

 

Zivilschutz und Regionaler Führungsstab

Die Gemeinde Titterten gehört zusammen mit den Gemeinden Arboldswil, Bennwil, Bretzwil, Bubendorf, Hölstein, Lampenberg, Langenbruck, Lauwil, Liedertswil, Lupsingen, Niederdorf, Oberdorf, Ramlinsburg, Reigoldswil, Seltisberg, Waldenburg und Ziefen dem Zivilschutzverbund und dem regionalen Führungsstab ARGUS an.

Brügger, Christof

ARGUS Zivilschutz - Zivilschutzkommandant

p.a. Gemeindeverwaltung Bubendorf
4416 Bubendorf
061 935 90 90
079 730 76 22
christof.bruegger@bubendorf.swiss


Wenn es draussen warm wird!

Über Ruhe und Ordnung.

Dann kommt wie immer auch das schöne Gefühl, wieder draussen sein zu können ohne zu frieren. Mit Nachbarn reden, sich draussen treffen, Rasen mähen und und und.

Wir erinnern gerne alle unsere Einwohnerinnen und Einwohner daran, Rücksicht zu nehmen und sich an die wesentlichen Grundelemente des Zusammenlebens (nämlich Rücksicht und Respekt) zu halten. Und nicht zuletzt sollte man auch noch ein Auge auf die gesetzlichen und reglementarischen Grundlagen werfen, die da sagen:

Das Polizeireglement von Titterten regelt die Ruhezeiten in Paragraph 06 wie folgt:

  • Als Nachtruhe gilt die Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr. Während dieser Zeit sind Arbeiten, private Veranstaltungen und Tätigkeiten, welche Drittein ihrer Ruhe stören, untersagt.
  • Lärmerzeugende Arbeiten innerhalb und entlang der Wohnzonen sind auf die Zeiten zwischen 07.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 19.00 Uhr zu beschränken. Für gewerblichen Lärm gilt ausschliesslich die Lärmschutzverordnung LVO und nicht das Polizeireglement.

Übergeordnet gilt das kantonale Ruhetagsgesetz, welches als Ruhetage generell die Sonntage und Feiertage festlegt. Demnach sind am Sonntag und an Feiertagen Tätigkeiten und Veranstaltungen, die andere in ihrer Ruhe stören, untersagt.

Bei Lärmbelästigungen und Ruhestörungen können Sie den Gemeinderat oder die Gemeindeverwaltung kontaktieren. Denn für die Einhaltung von Ruhe und Ordnung ist die Gemeinde selbst zuständig. Wir schlagen Ihnen aber vor, zuerst mal mit dem Nachbarn, den Sportbegeisterten oder den festlich gestimmten Personen das Gespräch direkt zu suchen. Meistens ergibt sich bereits daraus eine Lösung. Und schliesslich: Wir wollen ja miteinander reden können.


Polizei

Die gemeindepolizeilichen Aufgaben regelt die Gemeinde Titterten basierend auf den kantonalen Gesetzgebungen. Die Richtlinien sind im Reglement fest gehalten.

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Schnitz Post
Kultur Titterten
Der Erlebnisweg Titterten wurde am 25. Mai 2013 der Bevölkerung von Titterten übergeben!
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Gemeindeverwaltung
Hauptstrasse 42
4425 Titterten

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Dienstag, 8.00 - 11.30 Uhr
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Beiträge in die Schnitzpost:
schnitzposcht@titterten.ch