Die Gemeinde nimmt im Sozialbereich vielfältige Aufgaben wahr. Sie leistet nach Vorgaben des Gesetzes die notwendige Hilfe an Personen, die sich in einer Notlage befinden. Sie ist für den Kindes- und Erwachsenenschutz zuständig, bringt zugewiesene Asylbewerberinnen und Asylbewerber unter und investiert in den sozialen Zusammenhalt in der Gemeinde.
Das Gesundheitswesen wird mit unterschiedlichen Zuständigkeiten vom Bund, den Kantonen und den Gemeinden getragen. Titterten organisiert sich auch in diesem Bereich in regionaler Zusammenarbeit, so zum Beispiel mit der Spitex Regio Liestal.
Die Gemeinde Titterten ist der Spitex Regio Liestal angeschlossen. Das Angebot umfasst die häusliche Grund- und Behandlungspflege, Beratung und Unterstützung im Haushalt sowie die Lieferung der Mahlzeiten, den Wäschedienst und die regionale Tagesstätte. Alle Dienstleistungen werden von Personen mit der entsprechenden Qualifikation und Erfahrung erbracht – im Bereich der Hilfe und Pflege an 365 Tagen im Jahr.
Anlaufstelle für Fragen und Anmeldungen rund um die Sozialhilfe ist der regionale Sozialdienst, der von Convalere AG in Pratteln betreut wird. Er ist der regionalen Sozialhilfebehörde unterstellt.
Telefonische Auskünfte: Montag bis Freitag 9:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
für Lauwil, Lupsingen, Titterten, Reigoldswil und Ziefen
Regionaler Sozialdienst
Schlossstrasse 17
4133 Pratteln
061 500 10 50
sozialdienst@convalere.chhttps://www.convalere.ch
Die Gemeinde Titterten stellt für eine Asylsuchende Familie die vorübergehende Unterbringung in der Wohnung im Schulhaus zur Verfügung und übernimmt nach gesetzlichen Richtlinien die Betreuung, Begleitung und die finanzielle Unterstützung.
Zuständig für die Betreuung ist die Firma Convalere AG.
Asylbetreuung
Schlossstrasse 17
4133 Pratteln
061 500 10 10
info@convalere.chhttps://www.convalere.ch
Kindesschutzmassnahmen werden getroffen, wenn das Wohl eines Kindes gefährdet ist und die Eltern nicht von sich aus Abhilfe schaffen können oder wollen. Erwachsenenschutzmassnahmen sind dann notwendig, wenn eine erwachsene Person aufgrund eines Schwächezustands nicht in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen und zu entscheiden.
Organisation Kindes- und Erwachsenenschutzrechts
Per 1.1.2013 trat das revidierte kantonale Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Das hatte zur Folge, dass die Behördenorganisation im Kanton Basel-Landschaft neu geregelt wurde. Die regionale Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) beschliesst neu die Massnahmen im Kindes- und Erwachsenenschutz. Sie löste per Ende 2012 die kommunalen Vormundschaftsbehörden ab.
Die Gemeinde Titterten ist zusammen mit den Gemeinden Arboldswil, Bennwil, Bretzwil, Bubendorf, Hölstein, Lampenberg, Langenbruck, Lauwil, Liedertswil, Niederdorf, Oberdorf, Reigoldswil, Waldenburg und Ziefen Mitglied der KESB Frenkentäler. Die Berufsbeistandschaften sind auch Teil der KESB Frenkentäler und werden nicht mehr von den Gemeinden selber organisiert.
Gemeinderat, Verwaltung, Öffentliche Sicherheit, Verkehr, Öffentlichkeitsarbeit - Gemeindepräsidentin
Flühgrabenweg 8
4425 Titterten
079 374 81 87
verena.heid@titterten.ch
Gemeinderat, Verwaltung, Öffentliche Sicherheit, Verkehr, Öffentlichkeitsarbeit - Gemeindepräsidentin
Flühgrabenweg 8
4425 Titterten
079 374 81 87
verena.heid@titterten.ch
Gemeindeverwaltung
Hauptstrasse 42
4425 Titterten
Schalterstunden:
Dienstag, 8.00 - 11.30 Uhr
Donnerstag, 16.00 - 18.00 Uhr
Kontakt:
Tel. 061 943 13 13
Mail: gemeinde@titterten.ch
Beiträge in die Schnitzpost:
schnitzposcht@titterten.ch